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ADK beschließt Entgeltordnung für kirchliche Mitarbeitende
Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) hat am 08. Mai 2012 in konstruktiver Atmosphäre beschlossen, die Entgeltordnung der Länder für den kirchlichen Bereich zu übernehmen. Mit der Entgeltordnung wird die Eingruppierung der Arbeitnehmer und damit die Höhe der jeweiligen Vergütung festgelegt.
Die Vertreter der Mitarbeiterverbände und der Arbeitgeber verständigten sich auf ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 01.01.2012, um eine Gleichstellung der kirchlichen Mitarbeitenden mit denen des Landes Niedersachsen zu erreichen.
Die Tarifvertragsparteien der Länder hatten sich bereits mit Beginn des Jahres 2012 auf die Entgeltordnung geeinigt. Die Neuordnung löst das bisherige Eingruppierungsrecht ab, das noch auf den alten Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) Bezug nahm.
Parallel dazu wurde auch die besondere kirchliche Entgeltordnung angepasst, die kirchenspezifische Berufsgruppen erfasst.
„Mit der beschlossenen Entgeltordnung wird es keine Verschlechterungen für die kirchlichen Mitarbeitenden geben. In zahlreichen Fällen ist sogar mit Höhergruppierungen zu rechnen. Dies betrifft insbesondere Beschäftigte, die nach dem 01.01.2009 eingestellt wurden“ erklärten Ralf Vullriede, der Sprecher der Mitarbeiterverbände und Jens Lehmann, Sprecher der Arbeitgeber. Künftig werden alle Erzieherinnen in der EG 8 eingruppiert. Küster kommen zukünftig mindestens in die EG 4.
Zusätzlich wurde vereinbart, die kirchlichen Tätigkeitsmerkmale inhaltlich auf ihre Sachgemäßheit und Entgeltgruppenzuordnung zu überprüfen. In diese Überprüfung
sollen ausdrücklich der Sozial- und Erziehungsdienst sowie andere im TV-L geregelte Tätigkeitsbereiche einbezogen werden.
Neuer ADK-Vorsitzender wurde Superintendent Michael Hagen. Zu seinem Stellvertreter wurde der bisherige Vorsitzende Dietrich Kniep gewählt.
In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission werden die Arbeitsbedingungen für ca. 35.000 Beschäftigte der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg festgelegt. (10.05.2012)
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Gemäß § 25 Absatz 1 des Mitarbeitervertretungsgesetzes fand am Montag, dem 16. April 2012, um 11.00 Uhr die konstituierende Sitzung der neu gewählten Mitarbeitervertretung statt.
Auf der Tagesordnung stand die Wahl der oder des Vorsitzenden, der oder des stellvertretenden Vorsitzenden sowie der Schriftführerin oder des Schriftführers.
Für die Amtszeit vom 1. Mai 2012 bis zum 30. April 2016 setzt sich die MAV wie folgt zusammen:
Matthias Schmidt – 1. Vorsitzender
Diakon in der Kirchengemeinde Worpswede
Karin Behrens – Stellvertretende Vorsitzende
Küsterin in der Kirchengemeinde Grasberg
Ulrike Michaelis – Schriftführerin
Verwaltungsangestellte in der Diakonie-Sozialstation Tarmstedt
Mundita Kaeding
Heilpädagogin im Ev. Kindergarten Wilstedt
Matthias Kluth
Küster in der Kirchengemeinde St. Willehadi / OHZ
Astrid Koschnitzki
Verwaltungsangestellte im Kirchenkreisamt OHZ
Cornelia Kuck
Erzieherin im Ev. Kindergarten Wallhöfen
Frank Meyer
Sozialpädagoge im Diakonischen Werk OHZ
Anja Ohlrogge
Raumpflegerin in der Kirchengemeinde Lilienthal